Allgemeine Geschäftsvereinbarung
SCHMIDT-GEHRING Coaching
Schmidt-Gehring Coaching führt Coachings und Beratungen gemäß dieser AGV durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (Klient) als angenommen.
1. Begriffsbestimmung
Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ohne unseriöse Erfolgs- oder Garantieversprechen. Der Coach steht dem Klienten als Begleiter sowie zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die persönliche Veränderungsarbeit des Klienten selbst entscheidet über das Erfolgsmaß. Der Klient erklärt sich bereit und offen, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinander zu setzen.
2. Vertragsgegenstand und Haftung
Bei der Tätigkeit von Schmidt-Gehring Coaching handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Jan Schmidt-Gehring weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Inhalt der Coachings und Beraterleistungen ausschließlich auf die individuelle Klienten-Situation bezieht und keine allgemein gültigen Versprechen enthalten. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
3. Honorar und Bedingungen
Der Klient bzw. die Klientin ist Selbstzahler und entscheidet wie viel Zeit er/sie investieren möchte. Manchmal benötigen Situationen nur eine Coaching-Sitzung. Für die Kombination mehrerer bzw. komplexerer Themenfelder ist eine Anzahl von mehreren Sitzungen sinnvoll. Es sind keine Gutachten, Überweisungen oder Anträge für einen kurzfristigen Beginn notwendig.
Erbrachte Coaching-Leistungen oder Beratungen werden direkt nach der jeweiligen Sitzung in bar bezahlt oder sind nach individueller Absprache einer Rechnungszusendung sofort anzuweisen. Eine Rechnung wird im Nachgang zu jedem Coaching erstellt und zur Verfügung gestellt. Eine vereinbarte Einheit wird immer voll abgerechnet. Jedes Coaching-Programm wird individuell an das Anliegen und das Ziel des Klienten zusammengestellt.
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Erstgespräch telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch - ohne Berechnung
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Preise für Einzel-, Business- bzw. Team-Coaching: richten sich nach Umfang und Aufwand.(Individuelle Angebotsgestaltung)
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Für Menschen in nachweislich schwierigen sozialen Situationen können im Einzelfall Sondervereinbarungen getroffen werden.
Hinweis: Bei beruflichen- und arbeitsplatzbezogenen Themen ist das Coaching i.d.R. steuerlich absetzbar.
4. Terminvereinbarungen und Absagen
Die Termine für Coachings und Beratungen werden nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart und sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden einvernehmlich vereinbart. Eine kostenlose Absage oder Terminverschiebung der Sitzung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar zu 50% fällig. Eine Absage weniger als 24 Std. vor dem Termin wird zu 100% in Rechnung gestellt.
5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Schmidt-Gehring Coaching ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der/die Klient/in unverzüglich verständigt und ein Ersatztermin vereinbart. Falls der Klient aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig erreichbar sein sollte, besteht dennoch kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrt oder sonstiger Kosten.
6. Versicherungsschutz
Coaching und Beratung ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb von Coaching- und Beratungssitzung und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
7. Vertraulichkeit
Schmidt-Gehring Coaching verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Klienten - auch nach der Beendigung des Vertrages - Stillschweigen zu bewahren. Auf Wunsch werden persönliche Daten oder evtl. überlassene Unterlagen nach Erbringung der Dienstleistung gelöscht.
8. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).
Wiesbaden, 01. Oktober 2017
Jan Schmidt-Gehring